Beauftragter für Medizinprodukte-Sicherheit
Gemäß der gesetzlichen Vorschrift in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 6 MPBetreibV) haben wir einen Beauftragten für Medizinprodukte Sicherheit.
Aufgabengebiet:
- Zentraler Ansprechpartner für Behörden, Hersteller und Vertreiber im
Zusammenhang mit Informationen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen - die Koordinierung interner Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der
Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber - Umsetzung korrektiver Maßnahmen infolge von Rückrufmaßnahmen Medizinprodukten.
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